Doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Tätigkeit eines Ehegatten im Ausland
Leitsatz
Eine auf drei Jahre befristete ausländische Tätigkeit des Ehegatten führt bei dem im Inland nichtselbstständig beschäftigten
Ehegatten, auch bei zeitlich längeren Aufenthalten beider Ehegatten im Ausland, nicht zu einer Verlegung des Lebensmittelpunktes,
solange hinsichtlich des weiteren beruflichen Werdegang der Entschluss zu einem dauerhaften Verbleiben an dem ausländischen
Beschäftigungsort nicht befasst ist.
Auch bei Aufrechterhaltung mehrerer Wohnungen können Ehegatten die in einer intakten Ehe leben, nur einen Lebensmittelpunkt
haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PIStB 2015 S. 176 Nr. 7 StBW 2015 S. 327 Nr. 9 AAAAE-85824
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 08.07.2014 - 11 K 1796/13
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