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Grunderwerbsteuer | Verlust der Steuervergünstigung bei Anteilsübertragung auf eine Kapitalgesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die allgemeine Steuervergünstigung des § 3 Nr. 4 GrEStG für Grundstückserwerbe durch den Ehegatten findet im Rahmen des § 6 GrEStG entsprechende Anwendung. (2) Überträgt ein Gesamthänder einen Anteil am Vermögen der erwerbenden Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft, liegt darin eine Verminderung des Anteils i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. (3) Bei einer doppelstöckigen Gesamthandsgemeinschaft tritt eine Verminderung der Beteiligung des Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG auch dann ein, wenn die [i]Zur Behandlung der Grunderwerbsteuer im Anteilskaufvertrag s. Riegel/Fellner/Mehrkhah, NWB 24/2014 S. 1800Anteile der an der erwerbenden Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand rechtsgeschäftlich oder durch Umwandlung auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden.
Es wurde zunächst eine grundstückshaltende Gm...