Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2015
3. Aufl. 2015
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V. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
[i]ELStAM seit 1. 1. 2013Seit dem läuft der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Für die Entgeltabrechnung Januar 2013 konnte, spätestens für die Entgeltabrechnung Dezember 2013 musste, jeder Arbeitgeber aus der zentralen Datenbank seinen Bestand an Arbeitnehmern einmalig anmelden und dadurch, deren ab dem Startmonat gültige Besteuerungsmerkmale abrufen und automatisch in seinem Abrechnungssystem verarbeiten.
Der Arbeitnehmer legt seinem Arbeitgeber seine Steueridentifikationsnummer vor. Der Arbeitgeber speichert diese IdNr. in den Personalstammdaten. Die Angabe der IdNr. ist zwingend erforderlich, die Angabe der eTIN optional ( IV C 5 – S 2378/0, BStBl 2008 I S. 992 und vom – IV C 5 – S 2378/09/10004, BStBl 2009 I S. 1313). In Einzelfällen kann zusätzlich die Steuernummer des Dienstleisters notwendig sein. Ab 2017 ist geplant, die IdNr. durch die W-IdNr. des Arbeitgebers zu ersetzen.
Der Arbeitgeber ruft mit der IdNr. und dem melderechtlichen Geburtsdatum des Arbeitnehmers die Besteuerungsmerkmale über die zentrale Bestandsstelle ab. Nach erfolgter Anmeldung durch den Arbeitgeber erstellt die Fi...