Die neuen GoBD zur IT-gestützten Buchführung und zum Datenzugriff
2015
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I. Einordnung der GoBD und ihre Bindungswirkung
Sowohl das Handelsgesetzbuch als auch die Abgabenordnung enthalten nur wenige Vorgaben zu Form, Inhalt und Prüfbarkeit betrieblicher Buchführungsverfahren. Diese sind zudem weitgehend ohne konkreten Bezug zur eingesetzten Buchführungstechnik formuliert und bedürfen der sachkundigen Interpretation. Es hat daher Tradition, dass die Finanzverwaltung eigene Wünsche und Vorstellungen zum Einsatz computergestützter Buchführungssysteme in Form von veröffentlichten Verwaltungsanweisungen formuliert. Bisher lagen hierzu vor:
die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) von 1995,
die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) von 2001 sowie
ein Fragen- und Antwortenkatalog der Finanzverwaltung zum Datenzugriffsrecht.
Diese bisher getrennten Verlautbarungen hat die Finanzverwaltung mit Wirkung vom zu den neuen GoBD zusammengefasst.S. 8
Zunächst weist das BMF darauf hin, dass die GoBD lediglich neuere technische Entwicklungen reflektieren und keine Änderung der Verwaltungsauffassung zur materiellen Rechtslage enthalten.
Trotzdem erzeugten die GoBD bereits in ihrem Entstehungsprozess Ir...