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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 296/13

Streitig ist, ob die Klägerin als Geschäftsführerin der Beigeladenen zu 1) seit dem 8.8.2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAE-85214

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 03.09.2014 - L 8 R 296/13

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