Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2014
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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Seite | ||
I. | Vordruck | 213 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen | 215 |
1. | Gesetzesänderungen | 215 |
2. | Neue
Verwaltungsanweisungen | 215 |
2.1 | BMF-Schreiben | 215 |
2.2 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 215 |
III. | ABC der Einkünfte aus selbständiger
Arbeit | 218 |
S. 213
I. Vordruck – Anlage S
S. 214
S. 215
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Außer redaktionellen Anpassungen an den VZ 2014 erfolgten gegenüber der Anlage S des Jahres 2013 keine Änderungen.
Anlage EÜR: Die Anlage EÜR wird in Teil E abgedruckt und erläutert.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden Gesetzesänderungen wird auf Teil C verwiesen.
2. Neue Verwaltungsanweisungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden wichtigsten Verwaltungsanweisungen wird auf Teil C verwiesen.
2.1 BMF-Schreiben
Für den Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind im Jahr 2014 keine relevanten BMF-Schreiben ergangen.
2.2 Sonstige Verwaltungsanweisungen
Außerordentliche Ei...