1. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG), dass in den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses podologische Leistungen nur bei diabetischem Fußsyndrom, nicht aber bei Multipler Sklerose vorgesehen sind, auch wenn die Leistungsbeschränkung auf einen "Wunsch" der Aufsichtsbehörde zurückgeht.
2. Die Öffnungsklausel in § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, die im Ergebnis auch Leistungen bei einer Pflegestufe 0 ermöglicht, erlaubt Hilfe auch bei in der Regel nicht täglich anfallenden und daher nicht in § 61 Abs. 5 SGB XII bzw. § 14 Abs. 4 SGB XI vorgesehenen Verrichtungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAE-84505
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.