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Track 25 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für eine vom Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung
Für Zahnärzte ist ein schwebender Prozess vor dem V. Senat des BFH wichtig. Das Schleswig-Holsteinische FG hatte in erster Instanz entschieden, dass die Umsätze für von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellungen – sog. Bleaching – gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind, soweit die Aufhellung dazu dient, einen aufgrund einer Krankheit und einer Behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen. Das Finanzamt hat das Urteil nicht akzeptiert und Revision eingelegt.
Haben Sie Zahnärzte unter Ihren Mandanten? - Dann ist ein schwebender Prozess zur Umsatzsteuer für Sie interessant. Konkret geht es um die Aufhellung von Zähnen. Im Expertenjargon heißt das Bleaching.
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat in erster Instanz geurteilt: Die von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung ist umsatzsteuerfrei – nach § 4 Nr. 14 UStG. Allerdings nur, soweit sie dazu dient, einen Zahn aufzuhellen, der aufgrund einer vorhergehenden Erkrankung und Behandlung nachgedunkelt war. Also dann, wenn es sich nicht um rein kosmetische Leistungen handelt – beispielsweise um Verfärbungen durch Rotwein, Tee oder Nikotin entgegenzuwirken –, sondern um medizinisch notwendige Behandlung...