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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 07-09 | Freiberufliche Tätigkeit: BFH weist übertriebene Anforderungen bei Ärzten zurück

Ein Arzt muss nicht jede Behandlung persönlich erbringen. Die Mithilfe von qualifizierten Angestellten ist im Hinblick auf die Freiberuflichkeit unschädlich, wenn diese patientenbezogen regelmäßig und eingehend kontrolliert wird. Diese erfreuliche Klarstellung des BFH nehmen wir zum Anlass, Sie über zwei weitere aktuelle Urteile des BFH zur Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb bei einem Moderator und einem Politikberater zu informieren.

Track 07 | Freiberufliche Tätigkeit von Ärzten trotz Beschäftigung angestellter Ärzte

Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst in mehreren Urteilen mit der Abgrenzung befasst – zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb. Wie Sie wissen, belegt dieses Thema in der Hitliste der steuerlichen Dauerbrenner seit jeher einen der ersten Plätze. Um es mal vorsichtig zu formulieren: Die richtige steuerliche Einordnung ist nicht immer einfach. Nicht selten ist diese nur bezogen auf den Einzelfall möglich. Daher macht es Sinn, wenn wir uns die Sachverhalte einmal ansehen, mit denen sich der für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zuständige VIII. Sen...

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