Frage der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung
Leitsatz
Eine Sachverhaltsklärung und -festlegung im Rahmen einer Besprechung zu einer tatsächlichen Verständigung und einer auf dieser
Grundlage vorgenommenen Differenzierung zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerbefreiten Leistungen dient zwischen
den Beteiligten dazu den Rechtsstreit um die steuerliche Behandlung der Leistungen zu beenden. Auch wenn in diese Einordnung
sowohl tatsächliche als auch rechtliche Aspekte eingeflossen sind, so steht sie doch in einem so engen Zusammenhang mit dem
komplexen Gesamtsachverhalt und auch seinen einzeln zu beurteilenden Teilsachverhalten, dass die tatsächliche und rechtliche
Beurteilung sachgerechterweise nicht getrennt werden kann und die Einbeziehung rechtlicher Folgerungen in die tatsächliche
Verständigung daher zulässig ist.
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