Ankauf unverzollter und unversteuerter Zigaretten – Verwertung einer im Jahr 2007 durchgeführten Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren
Leitsatz
§ 393 Abs. 3 AO in der Fassung des JStG 2008 kann nicht vor Inkrafttreten der Änderung des § 100a StPO durch Art. 1 Nr. 7
des Gesetzes vom mit Wirkung ab dem als selbständige gesetzliche Grundlage für eine Verwertung
der Aufzeichnungen über eine im Jahr 2007 durchgeführte Telefonüberwachung in einem offenen Besteuerungsverfahren (Haftung
für Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer wegen des Ankaufs unverzollter und unversteuerter Zigaretten) angewendet werden.
Fundstelle(n): IAAAE-83860
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 15.10.2012 - 4 K 1476/12 Vta,Z,EU
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