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Umsatzsteuer | Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrags auf Vorsteuervergütung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Antragsfrist des § 18 Abs. 9 UStG ist eine Ausschlussfrist, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird, wobei dem Antrag die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original beizufügen sind. (2) Das Verlangen nach Vorlage der Originalrechnung mit dem Vergütungsantrag kann unverhältnismäßig sein, wenn das Unvermögen des Antragstellers zur fristgerechten Vorlage der Originalrechnung vom Antragsteller nicht zu vertreten ist.
Die Klägerin hatte ihrem Vergütungsantrag nur eine Fotokopie der Rechnung beigefügt und das Original erst im Klageverfahren nachgereicht. Diese verspätete Vorlage reichte für die Vorsteuervergütung nicht aus. Dabei erwies sich die „ehrliche“ ...