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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1324/12

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Einheitliches Vertragswerk im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts: Rechtliche und tatsächliche Kontrolle der Bebauung durch den Veräußerer

Leitsatz

Die Bebauung ist auch dann noch dem Veräußerer zuzurechnen, womit ein einheitliches Vertragswerk i.S.d. Grunderwerbsteuerrechts vorliegt, wenn zwar den Veräußerer des Grundstücks zivilrechtlich keine Bauverpflichtung trifft, er diese aber auf den Erwerber abwälzt und er im Hinblick auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bebauung weiterhin die rechtliche und Kontrolle bezüglich der baulichen Ausgestaltung innehat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UVR 2015 S. 134 Nr. 5
JAAAE-83530

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.12.2014 - 4 K 1324/12

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