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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 4091/11

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Sozialversicherungspflicht von Übungsleitern in Sportvereinen. Übungsleiter, die nicht ehrenamtlich, sondern gegen eine vertraglich geregelte Vergütung tätig werden, sind abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, wenn die zu trainierenden Mannschaften und die Trainingszeiten bzw. Hallenbelegungszeiten vom Verein festgelegt werden, sie somit in die Organisationsstruktur des Sportvereins eingebunden sind (Abweichung von dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom <unverändert in der Fassung vom ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 1260 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2015 S. 969
UAAAE-82871

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.07.2014 - L 5 R 4091/11

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