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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 14 | Investitionszulage: Überschreitung der KMU-Schwelle durch verbundene Unternehmen

Mehrere Kapitalgesellschaften sind bei der Investitionszulage im Hinblick auf die Schwellenwerte für kleine oder mittlere Unternehmen (sog. KMU-Empfehlung) als Einheit zu betrachten, wenn die dahinter stehenden natürlichen Personen gemeinsam handeln und die Gesellschaften ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Ein verbundenes Unternehmen setzt dabei weder eine vertragliche Beziehung noch eine Umgehungsabsicht voraus.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Investitionszulage bildet heute den Abschluss in unserer Rubrik „Aktuelle Urteile”.

Ende 2012 hatte der III. Senat des BFH dem EuGH die Frage vorgelegt: Unter welchen Voraussetzungen sind zwei oder mehrere an sich unabhängige Unternehmen als Einheit zu betrachten? Im Hinblick darauf, ob es sich noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt? Im Streitfall hatte eine GmbH für sich betrachtet die in der KMU-Empfehlung enthaltenen Schwellenwerte eingehalten. Das Finanzamt hatte dennoch die erhöhte Investitionszulage verwehrt, weil es davon ausgegangen war, die Klägerin bilde zusammen mit einer weiteren GmbH eine wirtschaftliche Einheit.

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