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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 12 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Immobilie bei Leerstand

Auch der mehrjährige Leerstand eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes steht nach einem rechtskräftigen Urteil des FG München der Anerkennung des Vorsteuerabzugs nicht entgegen, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt und die spätere (steuerpflichtige) Nutzung der behaupteten ursprünglichen Absicht entspricht. Dass ein für unternehmerische Zwecke erworbenes Wirtschaftsgut nicht sofort für diese Zwecke verwendet wird, stellt das Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht in Frage.

Als Nächstes steht ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts München zur Umsatzsteuer auf dem Themenplan. Es geht um die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, wenn ein für unternehmerische Zwecke erworbener Gegenstand nicht sofort für diese Zwecke verwendet wird.

Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nicht nur Unternehmer, die mit den bezogenen Leistungen tatsächlich steuerpflichtige Umsätze erzielen. Sondern bereits diejenigen, die die Absicht haben, mit den Eingangsleistungen künftig eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und steuerpflichtige Umsätze zu erzielen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist in diesen Fällen, dass die subjektive Absicht durch ...

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