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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 23 | Umsatzsteuer: Verpachtung von Einrichtungsgegenständen eines Seniorenwohnheims

Nach einem Urteil des FG Niedersachsen sind die Umsätze aus der Vermietung des beweglichen Inventars eines Seniorenwohnheims als Nebenleistung – wie auch die Vermietung des Gebäudes selbst – nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei. Das FG ist dabei davon ausgegangen, dass das mitverpachtete Inventar für den Betreiber nur das Mittel darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Die Revision ist beim V. Senat des BFH anhängig.

Die Umsätze aus der Vermietung des beweglichen Inventars eines Seniorenwohnheims sind steuerfrei – nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Genauso wie die Vermietung des Gebäudes selbst. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden. Die Überlassung des Mobiliars sei eine Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung.

Eine Leistung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Nebenleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Empfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern es lediglich ermöglicht, die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen i...

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