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Insolvenzrecht | Rechtsweg bei Insolvenzanfechtung der vom Schuldner als Arbeitgeber geleisteten Lohnsteuer
Für den Rechtsstreit zwischen Insolvenzverwalter und Finanzamt über die Rückgewähr der vom Schuldner entrichteten Lohn- und Annexsteuern (§ 143 Abs. 1 InsO) ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet, weil der Rechtsstreit auf die insolvenzrechtlich geprägte Rückabwicklung einer steuerrechtlichen Beziehung zwischen dem Schuldner und dem Fiskus gerichtet ist und nicht auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Arbeitsvergütung. Zulässig ist damit der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten.
Ebenso hat parallel dazu der BGH den Rechtsweg zu den Zivilgerichten auch für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von Beiträgen des Arbeitgebers an die Sozialversicherungsträger für zulässig erklärt (vgl. nur