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Die Neuregelung der Selbstanzeige
Änderungen ab 1. 1. 2015 und Auswirkungen auf die Praxis
Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) ist am in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesnovelle wird das Recht der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst und das Recht der Selbstanzeige zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit umfassend novelliert, denn schon im Jahr 2011 waren die Regelungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz grundlegend überarbeitet worden. Bereits am hatte die Finanzministerkonferenz Eckpunkte zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis das nunmehr in Kraft getretene Gesetz ist. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen.
I. Das Gesetzgebungsverfahren
Die Selbstanzeige hat Konjunktur. Dies hat nicht zuletzt der spektakuläre Fall des langjährigen FC Bayern-Managers Uli Hoeneß gezeigt. Bereits zuvor hatte der Ankauf gestohlener Bankdaten durch die Finanzbehörden zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt. Dieser bereits deutlich angeschwollene Strom hat sich durch die Ankündigung der Gesetzesnovelle noch einmal deutlich verstärkt. ...