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NWB BB 1/2015 S. 5

Bildungsurlaub: Stückelung möglich

Arbeitnehmer mit Anspruch auf Bildungsurlaub müssen diesen nicht am Stück nehmen, sondern können ihn stückeln. Die Regelungen variieren je nach Bundesland. Stückelungen sind u. a. in Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg möglich. Auch der Arbeitgeber hat ggf. Vorteile, wenn Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht zusammenhängend nehmen müssen, da er besser über seine Mitarbeiter verfügen kann.

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