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Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung – Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und nutzt daraufhin eine bereits vorhandene Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt (sog. Wegverlegungsfall), wird die doppelte Haushaltsführung mit Umwidmung der bisherigen Wohnung des Steuerpflichtigen in einen Zweithaushalt begründet (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). (2) Mit dem Zeitpunkt der Umwidmung beginnt in sog. Wegverlegungsfällen die Dreimonatsfrist für die Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen.
Mit dem Urteil bekräftigt der Lohnsteuersenat des BFH seine bisherige Rechtsprechung zu den Wegverlegungsfällen, die nach seiner Auffassung eine doppelte Haushal...