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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 27-28 | Umsatzsteuer: Parkplatzüberlassung bei Beherbergungsleistungen

Der XI. Senat des BFH muss klären, ob ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Nutzung eines vorgehaltenen Parkplatzes durch einen Hotelgast und der Übernachtungsleistung besteht, so dass beide Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind, oder ob es sich bei der Überlassung des Parkplatzes um eine Leistung handelt, die nicht unmittelbar der Übernachtungsleistung dient und die daher mit dem Regelsteuersatz zu besteuern ist.

Track 27 | Parkplatzüberlassung durch Hotelier

Um die Frage, ob eine Nebenleistung vorliegt, geht es bei dem nächsten schwebenden Prozess. Auch diesmal stammt die erstinstanzliche Entscheidung vom Niedersächsischen Finanzgericht.

Ein Business Resort-Hotel in einem ländlichen Gebiet in der Nähe einer Autobahn stellte seinen Gästen Stellplätze unentgeltlich zur Verfügung. Die mit einem Pkw angereisten Gäste durften einen freien Parkplatz belegen, ohne dass hierfür mit dem Hotel eine gesonderte Regelung getroffen wurde. Bei voller Hotelbelegung stand für die Hälfte der Zimmer ein Stellplatz zur Verfügung. Bei der Erteilung der Rechnung wurde keine Abgrenzung vorgenommen – zwischen der Übernachtungsleistung ei...

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