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WP Praxis 1/2015 S. 27

Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht

Der Rat der Europäischen Union hat die bereits im April vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne am angenommen. Die Richtlinie, die Änderungen zur EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) enthält, wurde im Amtsblatt der EU vom veröffentlicht und tritt am 20. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum in nationales Recht umzusetzen.

Unternehmen von öffentlichem Interesse, die während des Geschäftsjahres im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen künftig eine nichtfinanzielle Erklärung in ihren Lagebericht aufnehmen. Gegenstand der Berichterstattung sind mindestens Angaben zu Um...

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