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Hessisches Finanzgericht   v. - 10 K 2040/13 EFG 2015 S. 128 Nr. 2

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 2

Forderungseinziehung als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft

Leitsatz

  1. Die Einziehung einer entgeltlich erworbene Darlehensforderung durch den Steuerpflichtigen führt nicht zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.

  2. Die Einziehung einer Forderung stellt keinen entgeltlichen Vorgang dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 128 Nr. 2
KÖSDI 2015 S. 19232 Nr. 3
UAAAE-81244

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Hessisches Finanzgericht v. 01.10.2014 - 10 K 2040/13

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