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Umsatzsteuer | Buchnachweis bei Ausfuhrlieferung
Der für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung erforderliche Buchnachweis kann dadurch erbracht werden, dass der Unternehmer die Lieferungen auf einem separaten Konto verbucht und dabei auf die jeweilige Rechnung durch Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer Bezug nimmt.
Nach [i]Warenausgangsbuch nicht erforderlichdem BFH ist es umsatzsteuerlich nicht erforderlich, dass der Unternehmer ein Warenausgangsbuch im Sinne von § 144 AO führt oder eine ordnungsgemäße Buchführung vorlegen kann.
Die [i]Zeitpunkt der Erfüllung der Nachweise Umsatzsteuerfreiheit nach § 6 UStG setzt den Beleg- sowie den Buchnachweis voraus (§ 6 Abs. 4 UStG in Verbindung mit §§ 8 ff., § 13 UStDV). Dabei gilt in zeitlicher Hinsicht: