Keine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist
durch bloße Abgabe einer Feststellungserklärung - Notwendigkeit
der Bestellung eines Pflegers für jedes Kind bei Gründung einer
Familiengesellschaft als Voraussetzung für deren steuerliche Anerkennung
Leitsatz
Die
bloße Abgabe einer Feststellungserklärung stellt keinen Antrag dar,
der gemäß § 171 Abs. 3 AO eine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist
bewirkt.
Für
den Ausschluss beider Eltern von der Vertretungsmacht reicht es,
wenn nur ein Elternteil Vertragspartner des Kindes ist. Der Elternteil
kann auch nicht als gesetzlicher Vertreter Rechtsgeschäfte mit dem
anderen Elternteil oder Verwandten tätigen, so dass bei Gründung
einer Familiengesellschaft jedes Kind einen Pfleger erhalten muss
(vgl. Götz in Palandt, BGB, 72. Aufl., 2013, § 1629 Rz 14 m.w.N.).
Fundstelle(n): ErbStB 2015 S. 33 Nr. 2 StBW 2015 S. 47 Nr. 2 FAAAE-80786
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.06.2014 - 1 K 787/11
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