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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9369/12

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42d

Versicherungsbeiträge einer Anwaltssozietät für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen angestellter Anwälte als Arbeitslohn

Leitsatz

Die von einer Rechtsanwaltssozietät getragenen Versicherungsbeiträge für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen bei ihr angestellter Rechtsanwälte sind Arbeitslohn. Das Interesse der Sozietät als Arbeitgeberin am Versicherungsschutz für die Kanzlei überwiegt das Eigeninteresse der angestellten Anwälte an dem für diese abgeschlossenen Versicherungsschutz nicht eindeutig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 1
StBW 2015 S. 47 Nr. 2
RAAAE-80782

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 03.06.2014 - 9 K 9369/12

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