Keine Insolvenzanfechtung bei Entstehen des Körperschaftsteuerauszahlungsanspruchs kraft Gesetzes in der „kritischen” Zeit
vor Insolvenzeröffnung
Leitsatz
1. Das FA ist berechtigt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Januar 2007 die zur Insolvenztabelle angemeldete und anerkannte
Umsatzsteuerforderung mit dem zum aufgrund der Änderung des § 37 KStG durch das SEStEG vom entstandenen
Körperschaftsteuerguthaben aufzurechnen.
2. Die Möglichkeit zur Aufrechnung wird nicht i. S. d. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO durch eine anfechtbare Rechtshandlung vom FA
erlangt, wenn in der kritischen Zeit vor Verfahrenseröffnung die zur Aufrechnung berechtigende Rechtsposition kraft einer
gesetzlichen Regelung entsteht. Die Wirkung einer gesetzlichen Neuregelung ist keine anfechtbare Rechtshandlung.
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