Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines Unternehmens in Form eines vermieteten Grundstücks
Leitsatz
Der Haftungstatbestand des § 75 AO orientiert sich am Unternehmensbegriff des § 2 Abs. 1 UStG. Vermieter und Verpächter sind
umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer anzusehen, wenn sie fortgesetzt den Gebrauch von beweglichen oder unbeweglichen Sachen
einem Dritten gegen Entgelt überlassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Einkünfte des Vermieters einkommensteuerlich als
Gewinn aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus V+V anzusehen sind und ob das Unternehmen besondere Einrichtungen aufweist.
Diese umsatzsteuerrechtliche Betrachtungsweise ist auch für die Auslegung des § 75 AO maßgebend. Vor diesem Hintergrund sind
der Erwerb eines Grundstück in Kenntnis der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung bzw. Verpachtung und der Eintritt in die bestehenden
Miet- bzw. Pachtverhältnisse als Erwerb eines Unternehmens i.S.d. § 75 AO und nicht als Übergang einer bloßen Vermögenssubstanz
zu werten.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 2106 Nr. 24 KAAAE-79828
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