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Die Novellierung des österreichischen Grunderwerbsteuergesetzes
Neuregelung der Besteuerung von Grunderwerben
Das österreichische Grunderwerbsteuerrecht wurde zum grundlegend reformiert. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (öVfGH, Erkenntnis vom - G 77/12) erachtete die alte Bewertungsvorschrift des § 6 öGrEStG als verfassungswidrig und hob diese auf. Die Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung ergab sich aus dem Abstellen bestimmter Erwerbsvorgänge auf den sog. Einheitswert. Im Zuge der GrEStG-Novelle 2014 wurden daher die Vorschriften zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (GrESt) neu geregelt. Nunmehr ist der gemeine Wert des Grundstücks maßgebende Bemessungsgrundlage auch bei unentgeltlichen Erwerben. Der Gesetzgeber geht aber nicht völlig vom Konzept der Einheitsbewertung ab. Vielmehr macht er dessen Anwendung nicht mehr wie bisher von dem Umstand abhängig, ob ein Grunderwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, sondern davon, ob ein begünstigter Erwerbsvorgang innerhalb des Familienverbands stattfindet. Dieser Beitrag veranschaulicht die Neuerungen und zeigt die Konsequenzen der neuen Bestimmungen in der Praxis auf.
I. Die bisherige Rechtslage
[i]Schon früher war im Grundsatz der Wert der Gegenleistung Maßstab der GrESt – oft war jedoch der Wert des Grundstücks maßgeblichNach alter Rechtslage war die öGrESt grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu ermi...