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Outsourcing von Steuerberatungsleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-79691Steuerberater lassen zum Teil Buchhaltungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen häufig extern durch Buchhaltungsunternehmen oder Steuerberater als freie Mitarbeiter durchführen. Den Steuerberater treffen hier die gleichen Pflichten wie gegenüber eigenen Mitarbeitern.
Ausführlicher Beitrag s..
Berufspflichten und Outsourcing
Der [i]Eigenverantwortlichkeit/ VerschwiegenheitSteuerberater hat seine Leistungen u. a. eigenverantwortlich und verschwiegen zu erbringen (§ 57 Abs. 1 StBerG).
Darüber hinaus sind die beauftragten Subunternehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies bezieht sich auf externe Buchhaltungsunternehmen. Dies gilt dagegen nicht gegenüber beauftragten Steuerberatern, da diese bereits kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 62 StBerG). Die Verschwiegenheitsverpflichtung muss schriftlich erfolgen.
Die [i]Verschwiegenheitsverpflichtung Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst
das Auskunftsverweigerungsrecht in Steuersachen,
die Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen,
das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot im Strafprozess,
das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
[i]Einkauf und Weitergabe von FremdleistungenWeiterhin darf der Steuerberater nur solche Leistu...