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FG Hessen 8.7.2014 11 K 1432/11 , NWB 47/2014 S. 3524

Einkommensteuer | Abfindung für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Mit Urteil vom hat das FG Hessen entschieden, dass Ausgleichszahlungen, die der geschiedene Ehegatte geleistet hat, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, bei dem anderen Ehegatten steuerlich nicht als sonstige Einkünfte zu erfassen sind.

Anmerkung:

Im Streitfall vereinbarten die (Noch-)Ehegatten im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens, dass der Ehemann an seine Ehefrau eine Ausgleichszahlung leistet, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden. Das Finanzamt setzte die in 2006 und 2007 geflossenen Beträge bei der Ehefrau als sonstige Einkünfte in Form von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) an; später vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass eine Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn vorliegt. Das Finanzgericht entschied, dass das Finanzamt die Ausgleichszahlungen zu Unrecht besteuert hatte....

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