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OFD Rostock 12.11.2002 S 2241 - St 231

Einkommensteuer; | Preisnachlässe und Eigenprovisionen bei Bauherrenmodellen sowie geschlossenen Immobilienfonds

Mit den Urt. v. - IX R 20/98 (BFH/NV 2002 S. 854) und IX R 33/98 (BFH/NV 2002 S. 1024) hat der BFH entschieden, dass Rückzahlungen von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in Form von Preisnachlässen und sog. Eigenprovisionen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen, sondern zu einer Minderung der Anschaffungskosten führen. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Fonds die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in voller Höhe als WK abgezogen worden sind. Sollten Anleger auf einer derartigen Behandlung bestehen, sind gem. , S 2253 - St 231 die ursprünglich gezahlten Eigenkapitalvermittlungsprovisionen als Anschaffungskosten zu behandeln. Die Übergangsregelung des (BStBl 2001 I S. 780; inzwischen verlängert durch , NWB EN-Nr. 1663/2002) ...BStBl 1990 I S. 366

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