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Lohnsteuer | Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten
Mit den beiden BFH-Beschlüssen vom wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG vom (BGBl 2011 I S. 2592) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese BerufsausbildungS. 3453 [i]infoCenter „Ausbildungskosten – Ausbildungsverhältnis“ NWB PAAAA-88423 oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.