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Leitfaden zur KiStAM-Abfrage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-78044Nach § 51a Abs. 2c bis 2e und Abs. 6 EStG sind Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete ab dem verpflichtet, in einem automationsunterstützten Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Der Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete muss hierfür beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) für alle Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abfragen. Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft abgebildet werden. Das Verfahren gilt für alle Kapitalerträge, die dem Kirchensteuerpflichtigen nach dem zufließen. Hierzu wird vom 1. 9. bis das Kirchensteuerabzugsmerkmal erstmalig zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgestellt.
Ausführlicher Beitrag s..
Fristverlängerung
[i]www.bzst.deUrsprünglich sollten im Zeitraum 1. 9. bis die Unternehmen erstmals die Abfrage im BZStOnline-Portal durchführen. Am gab das BZSt auf seiner Homepage jedoch bekannt, dass sich diese Frist bis Ende November verlängert. So heißt es unter der Rubrik „Aktuelles“: „[...]) Damit auch die aktuell Antragstellenden ...