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FG Sachsen 13.8.2014 8 K 650/14, NWB 45/2014 S. 3380

Umsatzsteuer | Zum Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

Im Verfahren wegen der Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke bedarf es keiner Entscheidung, ob es sich beim Antragsteller tatsächlich um einen selbständig tätigen Subunternehmer handelt oder ob er tatsächlich keinen Leistungserfolg, sondern nur seine Arbeitskraft schuldet, in ein Unternehmen eingegliedert ist, dessen Weisungen unterliegt und Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, so das .

Anmerkung:

Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch von Unternehmen auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ist zwar weder im Gemeinschaftsrecht noch im inländischen Recht ausdrücklich vorgesehen; ein solcher Anspruch ergibt sich aber mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG. [i]Mandanten-Merkblatt „Rechnungen und Vorsteuerabzug“ NWB VAAAD-55451Nach dieser Vorschrift ...

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