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Kirchensteuer – KiStAM-Abfrage wird bis 30. 11. 2014 verlängert (DStV)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Zeitraum zur Regelabfrage verlängert. Während bislang der 31. 10. 2014 als letzter Abruf-Tag kommuniziert wurde, haben Unternehmen nunmehr einen Monat länger Zeit, die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) ihrer Gesellschafter einzuholen. Darauf weist aktuell der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hin. Des Weiteren macht der DStV nochmals auf die Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kapitalgesellschaften aufmerksam.
Hintergrund:
Das Einkommensteuergesetz sieht in § 51a Abs. 2c Nr. 3 vor,
dass Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich im Zeitraum vom 1.
September bis 31. Oktober beim BZSt im automatisierten Verfahren abfragen, ob
Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31. August des Jahres
kirchensteuerpflichtig sind. Damit auch di...