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LSG Sachsen Urteil v. - L 2 U 57/13

Der Kläger beansprucht die Gewährung einer Verletztenrente als Stützrente auf Grund eines bei der Beklagten versicherten Arbeitsunfalls vom 07.09.1987, der bei der staatlichen Versicherung der DDR als Arbeitsunfall anerkannt und mit einer MdE von 10 v. H. festgestellt war.

Fundstelle(n):
EAAAE-77886

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LSG Sachsen, Urteil v. 08.09.2014 - L 2 U 57/13

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