Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen privater
Bildungseinrichtungen: Rechtsnatur der Bescheinigung der zuständigen
Landesbehörde
Leitsatz
Die
Entscheidung, ob eine Bildungseinrichtung auf einen Beruf oder eine
vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende
Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet, obliegt der zuständigen Landesbehörde
und unterliegt der Nachprüfung durch die allgemeinen Verwaltungsgerichte.
Die
Entscheidung, ob die Voraussetzungen einer allgemeinbildenden oder
berufsbildenden Einrichtung gegeben sind, obliegt der Prüfung durch
die Finanzbehörden und der vollen Nachprüfbarkeit durch die Steuergerichte.
Fundstelle(n): UStB 2014 S. 343 Nr. 12 AAAAE-77604
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.08.2014 - 2 K 110/14
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