Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 11/2014 S. 325

Bewerbung: Speichern von personenbezogenen Daten

Unternehmen müssen personenbezogene Daten von unberücksichtigten Bewerbern löschen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt vor, dass personenbezogene Daten nur befristet gespeichert und aufbewahrt werden dürfen. Bei Bewerbungsunterlagen beträgt die Frist rund drei Monate. Möchte ein Unternehmen die Unterlagen länger aufbewahren, ist eine Einwilligung erforderlich.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen