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Kontoauszüge müssen auch digital archiviert werden
Elektronische Kontoauszüge müssen z. B. Selbständige und Gewerbetreibende nicht nur ausdrucken und in Papierform aufbewahren, sondern auch digital archivieren.
Das digitale Dokument muss in elektronischer Form auf einem maschinell auswertbaren Datenträger gesichert und über einen Zeitraum von zehn Jahren jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar gehalten werden.
In der NWB Datenbank finden Sie unter NWB IAAAB-04637 eine alphabetische Liste für verschiedene Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften.