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NWB BB 11/2014 S. 326

Gesetzlicher Zinssatz von 0,5 % pro Monat nicht verfassungswidrig

Der BFH ist der Auffassung, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat – also 6 % pro Jahr – für die Zeiträume bis 2011 nicht verfassungswidrig ist. Der BFH war nicht der Überzeugung, dass der Gesetzgeber bis März 2011 zur Überprüfung der Höhe der Zinsen verpflichtet gewesen sei und den gesetzlichen Zins an den niedrigen Marktzins hätte anpassen müssen. Der gesetzliche Zins sei mit dem Marktzins nicht vergleichbar, sondern mit Darlehenszinsen zur Finanzierung von Steuernachzahlungen. Außerdem sei erst nach dem streitigen Zeitraum das Zinsniveau dauerhaft niedrig ( NWB YAAAE-73562).

Praxishinweis

Bei der Einlegung eines Einspruchs und insbesondere bei einer späteren finanzgerichtlichen Klage sollte der Mandant über die Höhe der anfallenden Zinsen aufgeklärt werden, dam...

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