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Vermögenswerte ausfindig machen – Nachforschungsauftrag der Erben im In- und Ausland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-77349 Hat ein Erblasser Steuern hinterzogen und zu Lebzeiten keine Selbstanzeige abgegeben, führt das oftmals dazu, dass die Erben keine Kenntnis vom Bestand dieser Konten und Depots haben. Aus Angst vor Entdeckung hat der Erblasser oftmals keinerlei Unterlagen von den Kreditinstituten aufbewahrt, so dass sich die Erben mit dem Problem konfrontiert sehen, diese Vermögenswerte ausfindig zu machen. Nicht selten ist es in der Praxis vorgekommen, dass vermeintlich geschäftstüchtige Bankangestellte sich dies zunutze machten und die Erben anonym über den Nachlass unter der Prämisse der Zahlung einer nicht unerheblichen Geldsumme informierten. Vielfach stellt sich hierbei noch zusätzlich das Problem, ob diese Zahlung als Schenkung seitens der Finanzverwaltung interpretiert wird, was bei einem Freibetrag von lediglich 20.000 € und Steuersätzen von 30 % bis 50 % ein zusätzlicher Kostenpunkt sein kann, da Steuerschuldner der Schenkungsteuer sowohl der Beschenkte als auch der Schenker sind (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die Vermögenswerte im In- und Ausland aufzuspüren, kann einen langwierigen und kostenintensiven Prozess darstellen. Es gibt jedoch sowohl im In- als auch im Ausland Möglichkeite...