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Umsatzsteuer | Von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankentransporte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grds. nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. (2) Anders kann es sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten, beruhen.
Das Urteil ist im Zusammenhang mit der Entscheidung XI R 22/10 NWB IAAAE-77328 vom selben Tag zu sehen. Es handelt sich um Folgeurteile zu Entscheidungen des EuGH, dem der BFH die Streitfrage vorgelegt hatte, ob es unionsrechtskonform ist, dass Mietwagenunternehmen der ermäßigte Umsatzsteuer...