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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 1625/13

Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für eine Zahnbehandlung (im hier anhängigen Rechtsstreit für die Versorgung mit einer Prothese) in Höhe von zuletzt 576,95 EUR. In einem ebenfalls beim 2. Senat anhängigen Berufungsverfahren ist Streitgegenstand die Übernahme der Kosten für eine Implantatversorgung in Höhe von 771,21 EUR.

Fundstelle(n):
VAAAE-77234

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.05.2014 - L 2 SO 1625/13

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