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Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
Bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nur ein, wenn der Obergesellschaft im betreffenden Kalenderjahr nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ein Gewinnanteil i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugewiesen ist (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2, § 11, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 1, § 25 Abs. 1, § 52 Abs. 32a EStG; § 182 Abs. 1 AO).
Als Gewerbebetrieb gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche ...