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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02-05 | Verfahrensrecht: BMF regelt elektronische Kommunikation

Das BMF hat den AEAO überarbeitet. Einige Neuerungen tragen Gesetzesänderungen Rechnung, im Übrigen wurde die aktuelle BFH-Rechtsprechung umgesetzt. Wir gehen neben dem für die Praxis besonders wichtigen Thema „Elektronische Kommunikation” auf folgende Aspekte ein: Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten, Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeiten, Beschwer gegen Nullfestsetzungen und Einlegung eines Einspruchs.

Track 02 | Elektronische Kommunikation (§ 87a AO)

Am Jahresanfang 2014 hatte das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung komplett neu gefasst. Kürzlich war nun die erste punktuelle Überarbeitung fällig. Einige Neuerungen basieren auf Gesetzesänderungen. Zumeist hat das BMF aber die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingearbeitet. Mit den wichtigsten Neuheiten machen wir Sie in den nächsten Minuten vertraut. Eine große praktische Bedeutung haben vor allem die Ausführungen der Finanzverwaltung zur elektronischen Kommunikation, sprich zu § 87a AO. Die Neufassung des Anwendungserlasses hierzu berücksichtigt die Rechtsänderungen durch das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften” aus Juli 2...

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