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Track 08-10 | Investitionsabzugsbetrag: Drei BFH-Entscheidungen erfreuen Steuerzahler
Der BFH hat aktuell drei Verfahren zu § 7g EStG zu Gunsten der Steuerzahler entschieden: 1. Besteht keine organisatorische Einheit zwischen mehreren Steuerberaterpraxen, sind die Größenmerkmale für jede Kanzlei gesondert zu prüfen. 2. Sind zwei Betriebe organisatorisch miteinander verbunden, ist es unschädlich, wenn ein Investitionsgut in beiden eingesetzt wird. 3. Beim Abzug von Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen bleibt ein IAB bei der Ermittlung des Nettoeinkommens außen vor.
Track 08 | Mehrere Kanzleistandorte eines selbständigen Steuerberaters
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Mittelständler. Kleine und mittlere Betriebe, die in den kommenden drei Jahren Investitionen planen, dürfen 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gewinnermittlung abziehen. Die vorgezogene Steuerersparnis soll die Finanzierung erleichtern. – Da ist es kein Wunder, dass Entscheidungen zum Abzugsbetrag bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden immer auf großes Interesse stoßen. Das dürfte bei den aktuellen Richtersprüchen, die wir Ihnen nun präsentieren, nicht anders sein.
Auch in eigener...