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FG Köln Urteil v. - 3 K 3397/10 EFG 2014 S. 2143 Nr. 24

Gesetze: EStG § 23 Abs 1 Nr 1

Spekulationsgeschäfte

Nutzung eines Weinkellers zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Leitsatz

1) Eine Wohnung wird i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen und der Eigentümer diese Möglichkeit selbst in Anspruch nimmt.

2) Ein zur selbstgenutzten Wohnung gehörender, im selben Gebäude gelegener Weinkeller kann auch nach Bildung von Teileigentum, Veräußerung der verbliebenen ETW an Dritte, Umzug des Stpfl. in eine etwa 1 km entfernt liegende Wohnung von diesem weiter zu Wohnzwecken genutzt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 2143 Nr. 24
StBW 2014 S. 855 Nr. 22
WAAAE-75028

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FG Köln, Urteil v. 20.03.2014 - 3 K 3397/10

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