Anforderungen an den zeitlichen Umfang einer Bildungsmaßnahme
Leitsatz
1. Hat das Kind das 21. Lebensjahr vollendet, ist allein die Meldung als arbeitsuchend und der Bezug von Leistungen des Jobcenters
nicht ausreichend, um einen Anspruch auf Kindergeld zu begründen.
2. Der Besuch von Veranstaltungen zur institutionellen Kinderbetreuung und Tagespflege, der über einen Zeitraum von zwölf
Wochen lediglich gut 41 Zeitstunden umfasst, stellt wegen des geringen zeitlichen Umfangs keine Berufsausbildung im Sinne
einer systematischen und berufsbezogenen Vermittlung eines geschlossenen Unterrichtsstoffs dar.